Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-008.
Gemäß DGUV Grundsatz 308-008 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Hubarbeitsbühnen-Bediener ein Zertifikat auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Ausbildungsnachweis aus einem Bedienerausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.