Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal von Gabelstapler / Flurförderzeugen
Die Beurteilung ist vom Unternehmer - am besten vom Werksarzt in Verbindung mit dem Ausbilder, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalabteilung - vorzunehmen. Auch jeder Nichtmediziner kann den Beurteilungsbogen verwenden.
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