Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal von Gabelstapler / Flurförderzeugen

Die Beurteilung ist vom Unternehmer - am besten vom Werksarzt in Verbindung mit dem Ausbilder, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalabteilung - vorzunehmen. Auch jeder Nichtmediziner kann den Beurteilungsbogen verwenden. 
 

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Die Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit von Mitarbeitern, die Flurförderzeuge, Krane, Teleskopmaschinen, Erdbaumaschinen und Hubarbeitsbühnen bedienen. Unsere aktualisierte Formularmappe unterstützt Unternehmer dabei, die gesundheitliche Eignung ihrer Mitarbeiter datenschutzkonform und rechtssicher zu dokumentieren.

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