Qualifikationszertifikat

Qualifikationszertifikat für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-008.
Gemäß DGUV Grundsatz 308-008 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Hubarbeitsbühnen-Bediener ein Zertifikat auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Ausbildungsnachweis aus einem Bedienerausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen. 

Urkundenpapier
DIN A4
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