Qualifikationszertifikate

Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001.

Das Qualifikationszertifikat für Gabelstaplerfahrer dient als Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Schulung und bestätigt die Befähigung zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern.
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001.
Seit Dezember 2022 verpflichtet der DGUV Grundsatz 308-001 dazu, nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Gabelstaplerfahrer (Stufe 1 und 2) neben einem Fahrausweis auch ein Qualifikationszertifikat als zusätzlichen Befähigungsnachweis auszustellen.

Urkundenpapier
DIN A4
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Qualifikationszertifikat für Flurförderzeugführer
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001.
Seit Dezember 2022 verpflichtet der DGUV Grundsatz 308-001 dazu, nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Flurförderzeugführer (Stufe 1 und 2) neben einem  Fahrausweis auch ein Qualifikationszertifikat als zusätzlichen Befähigungsnachweis auszustellen.

Urkundenpapier
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Qualifikationszertifikat für Mitgänger-Flurförderzeugführer
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach TRBS 1116 und i. A. a. DGUV Grundsatz 308-001.
Nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Mitgänger-Flurförderzeugführer sollte vom Ausbilder / Qualifizierenden ein Fahrausweis und ein zusätzliches Qualifikationszertifikat als Befähigungsnachweis ausgestellt werden, um rechtssicher zu sein (i. A. a. DGUV Grundsatz 308-001).

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