Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001.
Seit Dezember 2022 verpflichtet der DGUV Grundsatz 308-001 dazu, nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Gabelstaplerfahrer (Stufe 1 und 2) neben einem Fahrausweis auch ein Qualifikationszertifikat als zusätzlichen Befähigungsnachweis auszustellen.
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001.
Seit Dezember 2022 verpflichtet der DGUV Grundsatz 308-001 dazu, nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Flurförderzeugführer (Stufe 1 und 2) neben einem Fahrausweis auch ein Qualifikationszertifikat als zusätzlichen Befähigungsnachweis auszustellen.
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach TRBS 1116 und i. A. a. DGUV Grundsatz 308-001.
Nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Mitgänger-Flurförderzeugführer sollte vom Ausbilder / Qualifizierenden ein Fahrausweis und ein zusätzliches Qualifikationszertifikat als Befähigungsnachweis ausgestellt werden, um rechtssicher zu sein (i. A. a. DGUV Grundsatz 308-001).