Qualifikationszertifikat für Mitgänger-Flurförderzeugführer
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach TRBS 1116 und i. A. a. DGUV Grundsatz 308-001.
Nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Mitgänger-Flurförderzeugführer sollte vom Ausbilder / Qualifizierenden ein
Fahrausweis und ein zusätzliches Qualifikationszertifikat als Befähigungsnachweis ausgestellt werden, um rechtssicher zu sein (i. A. a. DGUV Grundsatz 308-001).
Mit den hochwertigen Qualifikationszertifikaten zum Ausfüllen vom Resch-Verlag können Sie dies mit wenig Aufwand umsetzen.
Eintragungsmöglichkeiten im Dokument:
- Name
- Bauart (Handgabelhubwagen/Handhubwagen, Niederhubwagen, Hochhubwagen, Doppelstockgeräte/Doppelstockbelader oder gleich alle Mitgänger-Flurförderzeuge) oder Anbaugeräte (Vakuumheber, Kranhaken etc.)
- Ort und Datum der Prüfung/Lernerfolgskontrolle
- Name, Stempel und Unterschrift des Qualifizierenden/Ausbilders
Vorteile eines Zertifikats:
- Qualifizierende erfüllen die rechtlichen Forderungen.
- Erhöht die Wertschätzung und Motivation der Teilnehmenden durch Überreichen einer formellen Urkunde.
- Schulung bleibt positiv in Erinnerung.
- Kann von den Teilnehmenden zuhause abgeheftet werden – anders als der Fahrausweis, der immer mitgeführt werden sollte.
- Zertifikat kann als Grundlage dienen, einen neuen Fahrausweis auszustellen, falls dieser verloren geht oder beschädigt wird.
>> Übersicht über alle beim Resch-Verlag erhältlichen Zertifikate.
Siehe auch den
aktuellen Beitrag von Timo Zimmermann zum Thema Qualifikationszertifikate.