Sicheres Bedienen von Flurförderzeugen
Testbogen für die theoretische und praktische Prüfung
Zusatzqualifizierung bauartspezifisch
Schubmaststapler
Inhalt (für 10 Teilnehmer)
:
Hinweise für den Dozenten / Prüfer
Testbogen „Theoretische Prüfung“
(15 Fragen +
Auswertungsschablone für den Dozenten)
Protokoll für die praktische Prüfung
(Checkliste zur Bewertung für den Dozenten)
Protokoll „Prüfungsergebnisse“
(für den Dozenten zur Zusammenfassung der Ergebnisse aus den einzelnen Testbogen)
Der DGUV Grundsatz 308-001 verlangt nicht nur eine Unterweisung, sondern eine zusätzliche Qualifizierung (Stufe 2), wenn ein Gabelstaplerfahrer einen Schubmaststapler (auch Schubstapler oder Quersitzstapler genannt) bedienen soll. Mit unserem Testbogen können die Qualifizierenden die vorgeschriebene theoretische und praktische Prüfung unkompliziert und rechtssicher durchführen.
Dabei sind die Testbogen perfekt auf die PowerPoint-Präsentation
„Modul Zusatzqualifizierung Schubmaststapler“ abgestimmt.
Die Fragebogen für die theoretische Prüfung sind jeweils im Multiple-Choice-Verfahren aufgebaut und können mittels Auswertungsschablonen zeitsparend ausgewertet werden. Dabei ist bei jeder Frage nur eine Antwortmöglichkeit richtig. Der Fragebogen für den theoretischen Test beinhaltet 15 Fragen, was dem oft knappen Zeitkontingent gerecht wird.
Die praktische Prüfung wird mittels eines Arbeitsauftrages durchgeführt, zu dessen Kontrolle der Dozent / Prüfer eine Checkliste erhält.
In einem „Protokoll für die Prüfungsergebnisse“ führt er Theorie und Praxis zusammen und wertet schnell und einfach aus, ob bestanden wurde oder nicht, und entscheidet ggf. über eine mündliche Nachprüfung.
Was ist neu in der zweiten Auflage?
- 3 Fragen wurden ersetzt (Frage 9, 12 und 13), um noch konkreter auf zusätzliche Besonderheiten des Schubmaststaplers einzugehen, die ihn von anderen Flurförderzeugen unterscheiden.
- Der Gesamtumfang beträgt weiterhin 15 Fragen wie bisher.
Hinweis: Nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis muss nach DGUV G 308-001 ein Eintrag im Fahrausweis erfolgen und ein Qualifikationszertifikat für die jeweilige Bauart (Schubmaststapler) ausgestellt werden.
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