Lehrsystem: Sicheres Bedienen von Mitgänger-Flurförderzeugen
Schulungs-PowerPoint-Präsentation für Ausbilder
43 animierte PowerPoint®-Präsentationsfolien
mit Vortragstexten (Notizenseiten) für den Dozenten
Zur Qualifizierung von Bedienern von Mitgänger-Flurförderzeugen.
Lehrsystem gemäß
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1116, 2111, 2111 Teil 1
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“
- DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“
u. dgl.
Umfassende Schulungsunterlagen für Ausbilder
Mit Mitgänger-Flurförderzeugen (auch Deichselstapler genannt) passieren jedes Jahr durchschnittlich über 7.500 meldepflichtige Unfälle (Quelle: Arbeitsunfallgeschehen der DGUV). Meist ist dabei eine unzureichende Qualifizierung eine der Unfallursachen. In der Praxis erfolgt häufig nur eine rudimentäre Einweisung in wenigen Minuten, die nicht ausreicht, diese Flurförderzeuge sicher zu bedienen.
Die DGUV fordert auch für Mitgänger-Flurförderzeuge eine Unterweisung in der Handhabung, die aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht und alle relevanten rechtlichen Grundlagen beinhaltet (s. DGUV Grundsatz 308-001). Die TRBS 1116 verlangt darüber hinaus eine Qualifizierung mit Lernerfolgskontrolle und eine schriftliche Beauftragung. Veranlasst ein Unternehmer dies nicht, muss nach einem Unfall mit Haftung gerechnet werden.
Mit diesem Lehrsystem können Personen geschult werden, die ausschließlich Mitgänger-Flurförderzeuge und keine klassischen Gabelstapler bedienen sollen. Mit der Präsentation kommen Sie den rechtlichen Forderungen einfach und effizient nach und haben die perfekte Grundlage, um die geforderte Qualifizierung / Schulung eines Mitgänger-Flurförderzeugführers rechtssicher durchzuführen.
Die Präsentation kann verwendet werden zur Qualifizierung für folgende Bauarten von Mitgänger-Geräten:
- Handgabelhubwagen / Handhubwagen
- Niederhubwagen (Ameise, Elektroameise)
- Hochhubwagen
- Doppelstockgeräte, Doppelstockbelader
- Deichselgeführte Spreizenstapler
- Mitgänger-Flurförderzeuge mit zusätzlich ausklappbarer Fahrerstandplattform bis 6 km/h.
Hinweis: Bei Flurförderzeugen mit ausklappbarem Fahrerstand, die zwar durch einen mitgehenden Bediener gesteuert werden können aber bei Nutzung der Standplattform schneller als 6 km/h fahren, muss nach DGUV G 308-001 das Bedienpersonal ähnlich wie ein Staplerfahrer ausführlicher qualifiziert/ausgebildet werden. Nutzen Sie hierzu unser Lehrsystem Sicheres Bedienen von Flurförderzeugen.
Vorteile dieses Lehrsystems:
- Es erfüllt alle rechtlichen Anforderungen. Dadurch vergessen Sie nichts und reduzieren Ihr Haftungsrisiko als Qualifizierender.
- Kompakter Folienumfang, trotzdem wird alles inhaltlich Relevante thematisiert.
- Zeitersparnis, da Sie nicht aufwendig eine eigene Präsentation erstellen müssen. Ebenso sparen Sie sich einen großen Teil der Vorbereitung.
- Zu jeder Folie gibt es eine abgestimmte Notizenseite (Vortragstext), die nur Sie während Ihrer Präsentation sehen – ideal für Rückfragen von Teilnehmenden, zum Entlanghangeln während des Vortrags oder um selbst etwas nachzuschlagen.
- Umfangreiche Bebilderung und animierte Grafiken erhöhen das Verständnis, auch bei vorhandenen Sprachbarrieren.
Für wen ist dieses Lehrsystem geeignet?
- Qualifizierende / Ausbilder / Trainer / Lehrer von Mitgänger-Flurförderzeugführern
- Unterweiser im Bereich Mitgänger-Flurförderzeuge
- Sicherheitsfachkräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsleiter, Einsatzleiter
Hauptkapitel:
- Verantwortung
- Bauarten & Steuerung
- Standsicherheit
- Sicherer Einsatz
Unter dem Reiter „Inhalt“ finden sie den Titel jeder einzelnen Folie und können sich so einen kompletten Überblick über den Aufbau des Lehrsystems verschaffen.
Passend zu diesem Lehrsystem:
Nach der Durchführung einer Schulung mit diesem Lehrsystem müssen Qualifizierende nach TRBS 1116 eine Lernerfolgskontrolle/Prüfung durchführen. Dafür können Sie den passenden
Testbogen verwenden.
In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte danach sowohl ein
Fahrausweis als auch ein zusätzliches
Qualifikationszertifikat ausgestellt werden.