Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal
Zur Dokumentation der Eignung und Tauglichkeit.
Für das Fahren bzw. Bedienen von Flurförderzeugen, Kranen, Teleskopmaschinen, Erdbaumaschinen und Hubarbeitsbühnen darf nur Personal zum Einsatz kommen, das geeignet und tauglich ist. Es ist Sache des Unternehmers oder seines Beauftragten, die Eignung und Tauglichkeit arbeitsplatz- und arbeitsmittelbezogen zu beurteilen.
Der Beurteilungsbogen dient der orientierenden Feststellung der medizinischen Vorgeschichte und damit dem Erkennen von gesundheitlichen Risiken bei der Ausübung von Fahr- und Steuertätigkeiten.
Die Beurteilung ist vom Unternehmer - am besten vom Werksarzt in Verbindung mit dem Ausbilder, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalabteilung - vorzunehmen. Auch jeder Nichtmediziner kann den Beurteilungsbogen verwenden.
NEU:
In unserer überarbeiteten und aktualisierten Auflage wurde zusammen mit den neuen Coautoren Dr. med. Bastian Zimmermann und Timo Zimmermann ein neues Konzept entwickelt, bei dem ein Teil der Eignungsbefragung perforiert abtrennbar ist. Diesen Teil beantwortet der Befragte alleine und teilt dem Beurteilenden lediglich mit, ob alle Fragen verneint wurden.
So werden keine sensiblen Informationen des Mitarbeiters publik und Sie bleiben auch in der heutigen Zeit datenschutzkonform und rechtssicher.