Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal
zum (innerbetrieblichen) Führen und Steuern von
Fahrzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen
Für das Fahren bzw. Bedienen von Flurförderzeugen, Kranen, Teleskopmaschinen, Erdbaumaschinen und Hubarbeitsbühnen darf nur Personal zum Einsatz kommen, das geeignet und tauglich ist. Es ist Sache des Unternehmers oder seines Beauftragten, die Eignung und Tauglichkeit arbeitsplatz- und arbeitsmittelbezogen zu beurteilen.
Dieser Beurteilungsbogen dient der orientierenden Feststellung der medizinischen Vorgeschichte und damit dem Erkennen von gesundheitlichen Risiken bei der Ausübung von Fahr- und Steuertätigkeiten.
Die Beurteilung ist vom Unternehmer - am besten vom Werksarzt in Verbindung mit dem Ausbilder, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalabteilung - vorzunehmen. Auch jeder Nichtmediziner kann den Beurteilungsbogen verwenden.
Ein Blatt der Eignungsbefragung ist perforiert abtrennbar. Diesen Teil beantwortet der Befragte allein und teilt dem Beurteilenden lediglich mit, ob alle Fragen verneint wurden.
So werden keine sensiblen Informationen des Mitarbeiters publik und Sie bleiben auch in der heutigen Zeit datenschutzkonform und rechtssicher.
NEU:
In der aktualisierten Neuauflage wurden die Eignungsempfehlungen E FSÜ der DGUV anstelle der früheren G 25 eingearbeitet.
Immer wieder kommt in Betrieben die Frage auf, ob für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal eine durch einen Arzt durchgeführte Eignungsuntersuchung Pflicht ist. In diesem Artikel geben unsere Autoren ausführlich Antwort.
>> IAG-Mainz: Ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung Pflicht für Fahr- und Steuerpersonal?
Die Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit von Mitarbeitern, die Flurförderzeuge, Krane, Teleskopmaschinen, Erdbaumaschinen und Hubarbeitsbühnen bedienen. Unsere aktualisierte Formularmappe unterstützt Unternehmer dabei, die gesundheitliche Eignung ihrer Mitarbeiter datenschutzkonform und rechtssicher zu dokumentieren.