Zum Aushang im Unternehmen an entsprechender Stelle.
Der Unternehmer oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, für den Betrieb von Flurförderzeugen eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen und bekannt zu machen. Hierfür wurde diese Grundbetriebsanweisung geschaffen
❚ Tipp: Ein Heft mit Zusatzbetriebsanweisungen für spezielle Begebenheiten ist ebenfalls erhältlich.