Betriebsanweisung: Steuern von Teleskopmaschinen
Betriebsanweisung: Steuern von Teleskopmaschinen

Betriebsanweisung: Steuern von Teleskopmaschinen

Art.Nr.:
31
ca. 2-3 Tage ca. 2-3 Tage (Ausland abweichend)
Inhalt:
Plakat
Format 33 x 46 cm
Autoren:
Rechtsanwalt
Bernd Zimmermann
Timo Zimmermann,
M.Sc., Maschinenbau
Ausgabe:
3. Auflage 2023
6,80 EUR

inkl. 19% USt. zzgl. Versandkosten

Kunden, welche diesen Artikel bestellten, haben auch folgende Artikel gekauft:

Qualifikationszertifikat für Erdbaumaschinenführer
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 301-005.
In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der nach einer Schulung ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem Fahrausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.

Urkundenpapier
DIN A4
0,95 EUR
Qualifikationszertifikat für Bediener von Teleskopmaschinen
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-009.
Gemäß DGUV Grundsatz 308-009 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Teleskopmaschinenfahrer ein Zertifikat auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem Fahrausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.

Urkundenpapier
DIN A4
0,95 EUR
Qualifikationszertifikat für Flurförderzeugführer
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001.
Seit Dezember 2022 verpflichtet der DGUV Grundsatz 308-001 dazu, nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Flurförderzeugführer (Stufe 1 und 2) neben einem  Fahrausweis auch ein Qualifikationszertifikat als zusätzlichen Befähigungsnachweis auszustellen.

Urkundenpapier
DIN A4
0,95 EUR
Qualifikationszertifikat für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-008.
Gemäß DGUV Grundsatz 308-008 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Hubarbeitsbühnen-Bediener ein Zertifikat auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Ausbildungsnachweis aus einem Bedienerausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen. 

Urkundenpapier
DIN A4
0,95 EUR