Zum Aushang im Unternehmen an entsprechender Stelle.
Der Unternehmer oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, für den Betrieb von Teleskopmaschinen eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen und bekannt zu machen. Hierfür wurde diese Grundsatzbetriebsanweisung geschaffen.