Betriebsanweisung: Anschlagen von Lasten mit Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
Zum Aushang im Unternehmen an entsprechender Stelle.
Plakat, Format 33 x 46 cm Autoren:
Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Timo Zimmermann, M.Sc., Maschinenbau
Der Unternehmer oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, für das Anschlagen von Lasten mit Anschlag- und Lastaufnahmemitteln eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen und bekannt zu machen. Hierfür wurde diese Grundsatzbetriebsanweisung verfasst.