Betriebsanweisung: Anschlagen von Lasten mit Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
Zum Aushang im Unternehmen an entsprechender Stelle.Der Unternehmer oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, für das Anschlagen von Lasten mit Anschlag- und Lastaufnahmemitteln eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen und bekannt zu machen. Hierfür wurde diese Grundsatzbetriebsanweisung verfasst.