Zum Aushang im Unternehmen bzw. an entsprechender Stelle.
Der Unternehmer oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, für den Betrieb von Kranen eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen und bekannt zu machen, wenn die betrieblichen Belange dies erfordern. Hierfür wurde diese Grundsatzbetriebsanweisung geschaffen.