Zusatzmodul
Container- und Hafenkrane
Gezielt erweitern.
51 animierte PowerPoint
®-Präsentationsfolien
mit Vortragstexten (Notizenseiten) für den Dozenten
In Containerterminals an Häfen werden schwere Lasten bewegt, es herrschen meist Zeitdruck und zudem herausfordernde Witterungsbedingungen. Umso wichtiger ist es, dass das Personal, welches dort arbeitet, weiß, was zu tun ist.
Dafür ist eine entsprechende Schulung essenziell, um Unfälle zu vermeiden. Zudem ist die Ausbildung rechtlich vorgeschrieben (s. DGUV V 52, DGUV G 309-003). Zu den gefährlichsten Tätigkeiten gehört das Führen von Kranen, weshalb die Kranführer für die jeweilige Kranbauart qualifiziert und geprüft werden müssen.
Um den Anforderungen möglichst effektiv und effizient nachzukommen, wurde diese Schulungspräsentation mit passendem Testbogen entwickelt.
Behandelte Bauarten
Dieses Zusatzmodul kann in Kombination mit dem
Lehrsystem „Sicheres Bedienen von Kranen“ zur Qualifizierung von Kranführern folgender Kranbauarten verwendet werden:
Containerkrane: Dabei handelt es sich um spezielle Portalkrane, die meist mit einem Spreader zum Aufnehmen von Containern durch Twistlocks ausgestattet sind.
- Schienengebundene Containerkrane, RMG-Krane (Rail Mounted Gantry Crane), Containerportalkrane
- Gummibereifte Containerkrane, RTG-Krane (Rubber Tyred Gantry Crane), Containerkrane auf Rädern / Reifen
- Containerbrücken, STS-Krane (Ship-to-shore / Ship to Shore), Portainer, Kaikrane
Hafenkrane: Diese Portalkrane haben einen drehbaren / schwenkbaren Ausleger.
- Doppellenker-Wippdrehkrane
- Hafenkrane mit normalem Wippausleger
- Mobile Hafenkrane auf Rädern / Reifen mit Abstützungen oder Raupenfahrwerk
Abgestimmte Testbogen
Die Qualifizierung muss nach DGUV G 309-003 mit
Prüfungen in Theorie und Praxis abgeschlossen werden, wozu Sie die auf dieses Zusatzmodul abgestimmten
Testbogen für Container- und Hafenkrane verwenden können.
Dieser Testbogen beinhaltet allerdings nur die Besonderheiten der Container- und Hafenkrane und muss daher für eine rechtlich einwandfreie Prüfung in Kombination mit dem
Testbogen Basiswissen Krane genutzt werden, der alle allgemeinen Inhalte zum Kranführen abfragt.
Nach Bestehen der Prüfungen wird ein Befähigungsnachweis ausgestellt, der in Anlehnung an DGUV G 308-001 aus einem
Fahrausweis (Kranschein) und
Qualifikationszertifikat für Kranführer bestehen sollte.
Rechtliche Vorgaben
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1116, 2111, 2111 Teil 1
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 52 „Krane“
- DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“
- VDI 2194 Richtlinie „Auswahl und Ausbildung von Kranführern“
- ISO 9926 „Krane; Kranführerschulung“
- DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ (Grundzüge des Anschlagens von Lasten. Eine vollumfängliche Schulung findet mit dem Lehrsystem „Sicheres Anschlagen von Lasten“ statt.)
Nutzungshinweise:
Bei dieser Präsentation handelt es sich um ein Zusatzmodul, das nur die Bauarten der Container- und Hafenkrane behandelt. Für eine rechtssichere Kranführerqualifizierung muss es mit dem
Lehrsystem „Sicheres Bedienen von Kranen“ kombiniert werden.
Nur wenn bereits eine Qualifizierung zum Führen anderer Kranbauarten vorliegt, kann diese Präsentation auch allein verwenden werden, um eine Zusatzqualifizierung / Zusatzausbildung durchzuführen.