Grundsatz- und Zusatz-Betriebsanweisungen für den Betrieb von Flurförderzeugen
Zum Aushang im Unternehmen an entsprechender Stelle.
Broschüre, DIN A4, 52 Seiten
Autor: Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Werden bspw. Spezialflurförderzeuge wie Container- oder Schmalgangstapler eingesetzt oder Sondereinsätze gefahren, sind zu der Grundsatzbetriebsanweisung Zusatzbetriebsanweisungen erforderlich.
Mit den in dieser Broschüre beinhalteten Betriebsanweisungen – BA können Sie diese Anforderungen abdecken. Zusatzbetriebsanweisungen sind auch grundsätzlich ein gutes Instrument für den Unternehmer, die Arbeitssicherheit in seinem Betrieb noch klarer zu regeln. Auch weiterer Raum für individuelle BA wurde geschaffen. Es können einzelne BA für gültig erklärt werden, oder, mit einer Generalgültigkeitserklärung, bei Bedarf auch alle. So wird es den zuständigen Personen erheblich erleichtert, ihrer Verantwortung nachzukommen.