Qualifikationszertifikat für Gabelstaplerfahrer
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001.
Seit Dezember 2022 verpflichtet der DGUV Grundsatz 308-001 dazu, nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Gabelstaplerfahrer (Stufe 1 und 2) neben einem
Fahrausweis auch ein Qualifikationszertifikat als zusätzlichen Befähigungsnachweis auszustellen.
Mit den Qualifikationszertifikaten vom Resch-Verlag können Sie dieser Forderung rechtssicher und mit wenig Aufwand nachkommen.
Eintragungsmöglichkeiten im Dokument:
- Name
- Bauart (Frontgabelstapler, Schubmaststapler, Kommissionierer etc.)
Anbaugeräte (Klammern, Kranhaken etc.)
- Ort und Datum der Prüfung
- Name, Stempel und Unterschrift des Qualifizierenden / Ausbilders
Vorteile eines Zertifikats:
- Qualifizierende erfüllen die rechtlichen Forderungen.
- Das Überreichen einer formellen Urkunde erhöht die Motivation der Teilnehmenden.
- Die Schulung bleibt positiv in Erinnerung.
- Kann von den Teilnehmenden zuhause abgeheftet werden – anders als der Fahrausweis, der immer mitgeführt werden sollte.
- Falls der Fahrausweis verloren geht oder beschädigt wird, kann das Zertifikat als Grundlage dienen, einen neuen Fahrausweis auszustellen.
>> Übersicht über alle beim Resch-Verlag erhältlichen Zertifikate.
Siehe auch den
aktuellen Beitrag von Timo Zimmermann zum Thema Qualifikationszertifikate.