Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach TRBS 1116 und i. A. a. DGUV Grundsatz 308-001.
Nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Mitgänger-Flurförderzeugführer sollte vom Ausbilder / Qualifizierenden ein Fahrausweis und ein zusätzliches Qualifikationszertifikat als Befähigungsnachweis ausgestellt werden, um rechtssicher zu sein (i. A. a. DGUV Grundsatz 308-001).