Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung zum sicheren Umgang mit Motorsägen.
Gemäß DGUV I 214-059 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung von Motorsägenführern ein Zertifikat auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Ausbildungsnachweis aus einem Bedienerausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.