Bedienerausweis für Motorsägen
Zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung, jährlichen Unterweisung und des Bedienungs- / Arbeitsauftrages gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Gesetzen und dgl.
In diesem Bedienerausweis für Motorsägen (auch Motorsägenschein oder Motorsägenführerschein genannt) können alle vorgeschriebenen und relevanten Informationen rund um die Tätigkeit der Motorsägenarbeit rechtssicher und praktisch an einem Ort dokumentiert werden:
- Persönliche Daten des Ausweisinhabers inkl. Platz für ein Lichtbild, um Missbrauch vorzubeugen.
- Eignung / Tauglichkeit, die vor dem Einsatz festgestellt werden muss, bspw. durch unsere Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal.
- Allgemeine Qualifizierung / Ausbildung, Zusatzqualifizierung / Fortbildungen und betriebliche Qualifizierung
- Jährliche Unterweisungen
- Schriftlicher Bedienungs- / Arbeitsauftrag, der nach erfolgreicher Qualifizierung / Ausbildung erteilt werden muss.
- Erweiterung des Bedienungs- / Arbeitsauftrages, wenn der Motorsägenführer später mehr Kompetenzen (für andere Motorsägen oder weitere Arbeitsbereiche) erhalten soll.
Dieser Ausweis sollte in Anlehnung an DGUV Grundsatz 308-001 nach einer Qualifizierung zum Motorsägenführer ausgestellt werden, ebenso wie ein Qualifikationszertifikat, das auch von DGUV Information 214-059 gefordert wird.
Dieser Bedienerausweis ist auch als PC-Fassung erhältlich.
Faltbarkeit
Damit der Ausweis immer mitgeführt und bei zunehmend stattfindenden Kontrollen vorgezeigt werden kann, lässt er sich auf ein handliches DIN A7-Format falten, das in jede Hosentasche passt.
Ergänzungsblatt
Ist der Ausweis voll, ist ein Ergänzungsblatt erhältlich, das den Ausweis erweitert – Ideal auch für Leiharbeitnehmer oder bei Wechsel des Arbeitgebers.
Zubehör
Um den Ausweis zu schützen und an der Kleidung zu befestigen, sind passende Schutzhüllen und Clips bei uns erhältlich.
Die Ausweise für Fahr- und Steuerpersonal vom Resch-Verlag sind seit Jahrzehnten anerkannt, nicht zuletzt da sie durch Verweise auf aktuelle Rechtsvorgaben die größtmögliche Rechtssicherheit sowohl für Unternehmer, Qualifizierende als auch die Bedienpersonen bieten.