Fahrausweis für Ladekrane
Zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung, jährlichen Unterweisung und des Fahrauftrages gemäß DGUV Grundsatz 309-003.
In diesem Fahrausweis für Ladekrane können alle vorgeschriebenen und relevanten Informationen rund um die Tätigkeit als Ladekranführer rechtssicher und praktisch an einem Ort dokumentiert werden:
- Persönliche Daten des Ausweisinhabers inkl. Platz für ein Lichtbild, um Missbrauch vorzubeugen.
- Eignung / Tauglichkeit, die vor dem Einsatz festgestellt werden muss, bspw. durch unsere Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal.
- Allgemeine Qualifizierung / Ausbildung, Zusatzqualifizierung und betriebliche Qualifizierung (Einweisung)
- Jährliche Unterweisungen
- Schriftlicher Bedienauftrag, der nach erfolgreicher Qualifizierung / Ausbildung erteilt werden muss.
- Erweiterung des Fahrauftrages, wenn der Lkw-Ladekranführer später mehr Kompetenzen (für spezielle Bauarten oder weitere Betriebsbereiche) erhalten soll.
Dieser Ausweis erfüllt die Vorgaben des nach DGUV Grundsatz 309-003 geforderten Befähigungsnachweises. In Anlehnung an DGUV Grundsatz 308-001 sollte zur Rechtssicherheit zusätzlich ein Qualifikationszertifikat ausgestellt werden.
Faltbarkeit
Damit der Ausweis immer mitgeführt und bei zunehmend stattfindenden Kontrollen vorgezeigt werden kann, lässt er sich auf ein handliches DIN A7-Format falten, das in jede Hosentasche passt.
Ergänzungsblatt
Ist der Ausweis voll, ist ein Ergänzungsblatt erhältlich, das den Ausweis erweitert – Ideal auch für Leiharbeitnehmer oder bei Wechsel des Arbeitgebers.
Zubehör
Um den Ausweis zu schützen und an der Kleidung zu befestigen, sind passende Schutzhüllen und Clips bei uns erhältlich.
Die Ausweise für Fahr- und Steuerpersonal vom Resch-Verlag sind seit Jahrzehnten anerkannt, nicht zuletzt da sie durch Verweise auf aktuelle Rechtsvorgaben die größtmögliche Rechtssicherheit sowohl für Unternehmer, Qualifizierende als auch die Bedienpersonen bieten.