Qualifikationszertifikat für Ladekranführer
Qualifikationszertifikat für Ladekranführer

Qualifikationszertifikat für Ladekranführer

Art.Nr.:
QZ24
Lieferzeit:
ca. 2-3 Tage ca. 2-3 Tage (Ausland abweichend)
Inhalt:
Urkundenpapier
DIN A4
Autoren:
Rechtsanwalt
Bernd Zimmermann
Timo Zimmermann,
M.Sc., Maschinenbau
Minimum:
10
Staffelpreise
10-19 Stk.
je 0,95 EUR
20-49 Stk.
je 0,90 EUR
50-99 Stk.
je 0,85 EUR
100-199 Stk.
je 0,75 EUR
> 199 Stk.
je 0,55 EUR
0,95 EUR

inkl. 19% USt. zzgl. Versandkosten

Kunden, welche diesen Artikel bestellten, haben auch folgende Artikel gekauft:

Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen
Zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung, jährlichen Unterweisung und des Bedienungsauftrages gemäß DGUV Grundsatz 308-008.
Unempfindliches Spezialpapier
​Farbe siehe Abbildung
Format einer Seite: 7,5 x 10,5 cm
Mindestabnahmemenge: 10 Ex.
Autoren:
Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Timo Zimmermann, M.Sc., Maschinenbau
2,31 EUR
Qualifikationszertifikat für Kranführer
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 309-003.
Gemäß DGUV Grundsatz 309-003 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Kranführer ein Befähigungsnachweis auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem Fahrausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.

Urkundenpapier
DIN A4
0,95 EUR
Qualifikationszertifikat für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-008.
Gemäß DGUV Grundsatz 308-008 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Hubarbeitsbühnen-Bediener ein Zertifikat auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Ausbildungsnachweis aus einem Bedienerausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen. 

Urkundenpapier
DIN A4
0,95 EUR
Das Qualifikationszertifikat für Gabelstaplerfahrer dient als Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Schulung und bestätigt die Befähigung zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern.
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001.
Seit Dezember 2022 verpflichtet der DGUV Grundsatz 308-001 dazu, nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Gabelstaplerfahrer (Stufe 1 und 2) neben einem Fahrausweis auch ein Qualifikationszertifikat als zusätzlichen Befähigungsnachweis auszustellen.

Urkundenpapier
DIN A4
0,95 EUR