Protokollbuch: Unterweisungen von Beschäftigten, Leiharbeitnehmern und Fremdfirmen
Zur Dokumentation von Unterweisungen.
Mit diesem Protokollbuch kann der Unternehmer oder dessen Beauftragter die gemäß DGUV V 1 §§ 4 und 15, der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 12 sowie dem Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15 vorgeschriebenen Unterweisungen seiner Mitarbeiter dokumentieren und so einen lückenlosen Nachweis führen.
Es ist für regelmäßige, ergänzende, erweiternde und außerordentliche Unterweisungen aufgrund eines besonderen Anlasses (z. B. Schaden) sowie für die wichtigen Erstunterweisungen konzipiert und erleichtert die Vorbereitung, den verwaltungstechnischen Ablauf, die Dokumentation und die Archivierung.