4 x 4 Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung von Erdbaumaschinen
Die Pflicht des Erdbaumaschinenführers auf einen Blick.
Täglich muss der Erdbaumaschinenführer vor dem Einsatz seine Maschine und ihre Bestandteilen auf Sicherheitsmängel überprüfen und diese ggf. sofort dem Vorgesetzten melden. Dies schreiben u. a. das ArbSchG, die BetrSichV sowie die DGUV V 1 und die DGUV R 100-500 vor.
Mit diesem Aufkleber am Gerät wird er täglich neu daran erinnert - und das dient der Sicherheit.
Die tägliche Einsatzprüfung sollte auch dokumentiert werden. Dafür bietet sich unser
Betriebs-Kontrollbuch an.