4 x 4 Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung von Kranen
Die Pflicht des Kranführers auf einen Blick.
Täglich muss der Kranführer vor dem Einsatz seinen Kran mit allen Bestandteilen auf Sicherheitsmängel überprüfen und diese ggf. sofort dem Vorgesetzten melden. Dies schreiben u. a. das ArbSchG, die BetrSichV sowie DGUV V1 und V52 vor.
Mit diesem Aufkleber am Kran wird er täglich neu daran erinnert - und das dient der Sicherheit!
Die tägliche Einsatzprüfung sollte auch dokumentiert werden. Dafür bietet sich unser
Betriebs-Kontrollbuch an.
Passend zum Thema „tägliche Einsatzprüfung“ gibt es auch eine
jährliche Unterweisung.