Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 309-003.
Gemäß DGUV Grundsatz 309-003 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Kranführer ein Befähigungsnachweis auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem Fahrausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 309-003.
Gemäß DGUV Grundsatz 309-003 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Kranführer ein Befähigungsnachweis auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem Fahrausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Regel 109-017.
In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der nach einer Schulung ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem Fachausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.