Qualifikationszertifikat

Qualifikationszertifikat für Ladekranführer
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 309-003.
Gemäß DGUV Grundsatz 309-003 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Kranführer ein Befähigungsnachweis auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem Fahrausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.

Urkundenpapier
DIN A4
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