Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-009.
Gemäß DGUV Grundsatz 308-009 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Teleskopmaschinenfahrer ein Zertifikat auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem Fahrausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.