Qualifikationszertifikat

Qualifikationszertifikat für Bediener von Teleskopmaschinen
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-009.
Gemäß DGUV Grundsatz 308-009 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Teleskopmaschinenfahrer ein Zertifikat auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem Fahrausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.

Urkundenpapier
DIN A4
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