Fahrausweis für Teleskopmaschinen
Zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung (Stufen 1 bis 3), jährlichen Unterweisung und des Fahrauftrages gemäß DGUV Grundsatz 308-009.
Dieser Fahrausweis (auch Befähigungsnachweis oder Bedienerausweis genannt) eignet sich für Teleskopmaschinen (auch Teleskopstapler oder Teleskoplader genannt) mit starrem oder drehbarem Oberwagen.
In ihm können alle vorgeschriebenen und relevanten Informationen rund um die Tätigkeit als Teleskopmaschinenfahrer rechtssicher und praktisch an einem Ort dokumentiert werden:
- Persönliche Daten des Ausweisinhabers inkl. Platz für ein Lichtbild, um Missbrauch vorzubeugen.
- Eignung / Tauglichkeit, die vor dem Einsatz festgestellt werden muss, bspw. durch unsere Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal.
- Allgemeine Qualifizierung / Ausbildung, Zusatzqualifizierung (Stufe 2a und 2b) und betriebliche Qualifizierung (Einweisung)
- Jährliche Unterweisungen
- Schriftlicher Fahrauftrag, der nach erfolgreicher Qualifizierung / Ausbildung erteilt werden muss.
- Erweiterung des Fahrauftrages, wenn der Teleskopmaschinenfahrer später mehr Kompetenzen (für andere Bauarten oder weitere Betriebsbereiche) erhalten soll.
Dieser Ausweis muss nach einer Qualifizierung zum Teleskopmaschinenführer in Anlehnung an DGUV Grundsatz 308-001 durch den Qualifizierenden / Ausbilder ausgestellt werden. Nach DGUV Grundsatz 308-009 ist ebenso ein Qualifikationszertifikat zu vergeben.
Dieser Fahrausweis ist auch als englische Ausgabe und als PC-Fassung erhältlich.
Faltbarkeit
Damit der Ausweis immer mitgeführt und bei zunehmend stattfindenden Kontrollen vorgezeigt werden kann, lässt er sich auf ein handliches DIN A7-Format falten, das in jede Hosentasche passt.
Ergänzungsblatt
Ist der Ausweis voll, ist ein Ergänzungsblatt erhältlich, das den Ausweis erweitert – Ideal auch für Leiharbeitnehmer oder bei Wechsel des Arbeitgebers.
Zubehör
Um den Ausweis zu schützen und an der Kleidung zu befestigen, sind passende Schutzhüllen und Clips bei uns erhältlich.
Die Ausweise für Fahr- und Steuerpersonal vom Resch-Verlag sind seit Jahrzehnten anerkannt, nicht zuletzt da sie durch Verweise auf aktuelle Rechtsvorgaben die größtmögliche Rechtssicherheit sowohl für Unternehmer, Qualifizierende als auch die Bedienpersonen bieten.
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