Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
1. Einführung
1.1 Notwendigkeit zur Ladungssicherung
1.2 Betriebliche Mängel bei der Ladungssicherung
1.3 Qualifikation des Fahr- und Ladepersonals
2. Verantwortung – Rechtliche Grundlagen
3. Physikalische Grundlagen
3.1 Gewichtskraft der Ladung
3.2 Trägheit der Ladung
3.3 Ursache für Ladungsbewegungen
3.4 Massenkräfte im Fahrbetrieb
3.5 Kippgefährdete Ladegüter
3.6 Reibungskraft
3.7 Sicherungskraft
4. Anforderungen an das Fahrzeug
4.1 Transportfahrzeuge
4.2 Aufbaufestigkeiten
4.3 Zurrpunktfestigkeiten
4.4 Nachrüstung von Zurrpunkten
5. Beförderungssichere Ladeeinheiten
5.1 Bildung von Ladeeinheiten
5.2 Verpackungstechniken
5.3 Eigenschaften des Ladegutes
5.4 Transport gefährlicher Güter
6. Beladung von Fahrzeugen
6.1 Grundregeln
6.2 Einsatz von Ladehölzern
6.3 Richtige Lastverteilung
6.4 Gesamtschwerpunkt der Ladung
7. Arten der Ladungssicherung
7.1 Formschlüssiges Laden und Stauen
7.2 Festlegen der Ladung mit Hilfsmitteln
7.3 Niederzurren
7.4 Diagonalzurren
7.5 Kopfschlingenzurren
7.6 Umreifungszurren
7.7 Kombinierte Sicherungsmethoden
8. Zurrmittel
8.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
8.2 Kennzeichnung
8.3 Zurrgurte
8.4 Zurrketten
8.5 Zurrdrahtseile
8.6 Kontrolle und Prüfung
9. Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
9.1 Einbau-Regalsysteme
9.2 Dachträger (Kastenwagen)
9.3 Ordnungshilfen für Kleintransporter und Pkw-Kombi
9.4 Transport von Druckgasflaschen
9.5 Lochschienen mit Zubehör
9.6 Zurr- und Ankerschienen
9.7 Klemmbretter und -stangen
9.8 Ausfüllende Hilfsmittel
9.9 Abdeck- und Containerplanen
9.10 Abdeck- und Zurrnetze
9.11 Sonstige Hilfsmittel
10. Berechnung von Sicherungskräften
10.1 Grundsätzliches
10.2 Anzahl der Zurrmittel beim Niederzurren
10.3 Auslegung der Zurrmittel beim Diagonalzurren
Schlusswort
Rechtsquellen- und Literaturverzeichnis
Glossar (alphabetisch)
Anhang 1 – Lösungstabellen Niederzurren
Anhang 2 – Lösungstabellen Diagonalzurren
Anhang 3 – Checkliste „Ladungssicherung“
Anhang 4 – Bildzeichen zur Handhabung und Lagerung von Gütern (Auswahl)
Anhang 5 – Kennzeichnung von Gefahrgütern
Anhang 6 – 1.000-Punkte-Regelung