Qualifikationszertifikat für Bediener von Teleskopmaschinen
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-009.
Gemäß DGUV Grundsatz 308-009 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Teleskopmaschinenfahrer ein Zertifikat auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem
Fahrausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.
Mit den Qualifikationszertifikaten vom Resch-Verlag können Sie dieser Forderung rechtssicher und mit wenig Aufwand nachkommen.
Eintragungsmöglichkeiten im Dokument:
- Name
- Bauart (Starre Maschine, drehbarer Oberwagen)
- Anbaugeräte (Schaufel, Klammer, Arbeitsbühne etc.)
- Qualifizierungsstufe (Stufe 1, 2a oder 2b nach DGUV G 308-009)
- Ort und Datum der Prüfung
- Name, Stempel und Unterschrift des Qualifizierenden / Ausbilders
Vorteile eines Zertifikats:
- Qualifizierende erfüllen die rechtlichen Forderungen.
- Das Überreichen einer formellen Urkunde erhöht die Motivation der Teilnehmenden.
- Die Schulung bleibt positiv in Erinnerung.
- Kann von den Teilnehmenden zuhause abgeheftet werden – anders als der Fahrausweis, der immer mitgeführt werden sollte.
- Falls der Fahrausweis verloren geht oder beschädigt wird, kann das Zertifikat als Grundlage dienen, einen neuen Fahrausweis auszustellen.
>> Übersicht über alle beim Resch-Verlag erhältlichen Zertifikate.
Siehe auch den
aktuellen Beitrag von Timo Zimmermann zum Thema Qualifikationszertifikate.