Zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung, jährlichen Unterweisung und des Fahrauftrages gemäß DGUV Grundsatz 309-003.Unempfindliches Spezialpapier
Farbe siehe Abbildung
Format einer Seite: 7,5 x 10,5 cm
Mindestabnahmemenge: 10 Ex. Autoren:
Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Timo Zimmermann, M.Sc., Maschinenbau
Zur Erweiterung von Fahr-/BedienerausweisenUnempfindliches Spezialpapier Ergänzung, Einlegeblatt
Farbe siehe Abbildung
Format einer Seite: 7,2 x 10,4 cm
Mindestabnahmemenge: 10 Ex. Autoren:
Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Timo Zimmermann, M.Sc., Maschinenbau
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 309-003.
Gemäß DGUV Grundsatz 309-003 ist nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Kranführer ein Befähigungsnachweis auszustellen. In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem Fahrausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.