Qualifikationszertifikat für Anschläger
Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Regel 109-017.
In Anlehnung an DGUV G 308-001 sollte der nach einer Schulung ausgestellte Befähigungsnachweis aus einem
Fachausweis und einem zusätzlichen Qualifikationszertifikat bestehen.
Mit den Qualifikationszertifikaten vom Resch-Verlag können Sie dieser Forderung rechtssicher und mit wenig Aufwand nachkommen.
Eintragungsmöglichkeiten im Dokument:
- Name
- Möglichkeit bei Bedarf Beiblatt anzuhängen mit detaillierteren Qualifizierungsdauer und Inhalten
- Ort und Datum der Prüfung
- Name, Stempel und Unterschrift des Qualifizierenden / Ausbilders
Vorteile eines Zertifikats:
- Qualifizierende erfüllen die rechtlichen Forderungen.
- Das Überreichen einer formellen Urkunde erhöht die Motivation der Teilnehmenden.
- Die Schulung bleibt positiv in Erinnerung.
- Kann von den Teilnehmenden zuhause abgeheftet werden – anders als der Fachausweis, der immer mitgeführt werden sollte.
>> Übersicht über alle beim Resch-Verlag erhältlichen Zertifikate.
Siehe auch den
aktuellen Beitrag von Timo Zimmermann zum Thema Qualifikationszertifikate.