Fachausweis für Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb
Zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung, jährlichen Unterweisung und des Arbeitsauftrages gemäß DGUV Regel 109-017.
Nicht nur Kranführer und andere Maschinenführer müssen ausreichend qualifiziert / ausgebildet werden. Nach DGUV Regel 109-017 gelten die gleichen Voraussetzungen auch für Anschläger von Lasten.
In diesem Fachausweis können alle vorgeschriebenen und relevanten Informationen rund um die Tätigkeit des Anschlägers von Lasten rechtssicher und praktisch an einem Ort dokumentiert werden:
- Persönliche Daten des Ausweisinhabers inkl. Platz für ein Lichtbild, um Missbrauch vorzubeugen.
- Eignung / Tauglichkeit, die vor dem Einsatz festgestellt werden muss, bspw. durch unsere Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal.
- Allgemeine Qualifizierung / Ausbildung, Zusatzqualifizierung und betriebliche Qualifizierung
- Jährliche Unterweisungen
- Schriftlicher Arbeitsauftrag, der nach erfolgreicher Qualifizierung / Ausbildung erteilt werden muss.
- Erweiterung des Arbeitsauftrages, wenn der Anschläger später mehr Kompetenzen (für komplexere Anschlag-Tätigkeiten oder weitere Betriebsbereiche) erhalten soll.
Dieser Ausweis sollte in Anlehnung an DGUV Grundsatz 308-001 nach einer Qualifizierung im Bereich Anschlagen von Lasten als ausgestellt werden, ebenso wie ein Qualifikationszertifikat.
Faltbarkeit
Damit der Ausweis immer mitgeführt und bei zunehmend stattfindenden Kontrollen vorgezeigt werden kann, lässt er sich auf ein handliches DIN A7-Format falten, das in jede Hosentasche passt.
Ergänzungsblatt
Ist der Ausweis voll, ist ein Ergänzungsblatt erhältlich, das den Ausweis erweitert – Ideal auch für Leiharbeitnehmer oder bei Wechsel des Arbeitgebers.
Zubehör
Um den Ausweis zu schützen und an der Kleidung zu befestigen, sind passende Schutzhüllen und Clips bei uns erhältlich.
Die Ausweise für Fahr- und Steuerpersonal vom Resch-Verlag sind seit Jahrzehnten anerkannt, nicht zuletzt da sie durch Verweise auf aktuelle Rechtsvorgaben die größtmögliche Rechtssicherheit sowohl für Unternehmer, Qualifizierende als auch die Bedienpersonen bieten.