Aus- und Fortbildungsunterlagen für Kranführer
Unser Lehrsystem heißt jetzt: Sicheres Bedienen von Kranen
Was ist neu?
Für die neue Auflage wurde das Lehrsystem umfassend überarbeitet.- Neuer Titel: „Sicheres Bedienen von Kranen“ (Lehrsystem für Kranführer-Ausbildung)
- Über 70 gänzlich neue oder neu gestaltete Folien
- Umfangreicher Austausch von Bildmaterial
- Kapitelstruktur und Themenreihenfolge überarbeitet
- Einführung eines interaktiven Inhaltsverzeichnisses und von Kapiteldeckblättern zur besseren Strukturierung der Schulung und Arbeit in der Präsentation
- Inhalte mehr fokussiert auf die Perspektive des Kranführers. Informationen, die nur für den Ausbilder oder Verantwortliche / Führungskräfte relevant sind, wurden auf die Notizenseiten verschoben.
- Das Thema „Physik“ wurde auf zwei Kapitel aufgeteilt, sodass bei Qualifizierungen für ortsfeste Krane oder Krane ohne Ausleger einfacher die entsprechenden Folienblöcke gestrichen werden können.
- Einarbeitung des derzeitigen Stands der Technik sowie des Rechts (DGUV Regel 109-017, TRBS 1116).
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Weitere Hinweise
Die Qualifizierung muss nach DGUV G 309-003 mit Prüfungen in Theorie und Praxis abgeschlossen werden, wozu Sie die Testbogen Basiswissen in Kombination mit dem für Ihre Bauart entsprechenden bauartspezifischen Testbogen verwenden können.Nach Bestehen der Prüfungen muss ein Befähigungsnachweis ausgestellt werden, der in Anlehnung an DGUV G 308-001 aus einem Fahrausweis (Kranschein) und Qualifikationszertifikat für Kranführer bestehen sollte.
Da seit Erscheinen der DGUV R 109-017 auch für Anschläger von Lasten ein Nachweis der Befähigung gefordert wird, können die Grundlagen des Anschlagens von Lasten auch durch Ausstellen eines Fachausweises für Anschläger von Lasten sowie eines Qualifikationszertifikats bescheinigt werden.
Kranführer, die für ihre Tätigkeit mehr als die Grundlagen des Anschlagens von Lasten benötigen, sollten darüber hinaus mit dem Lehrsystem Sicheres Anschlagen von Lasten und den passenden Testbogen qualifiziert werden. Anschließend ist in Anlehnung an DGUV G 308-001 ein Fachausweis und ein Qualifikationszertifikat für Anschläger von Lasten auszustellen, in den die behandelten Themen eingetragen werden.