Zum Aushang an geeigneter Stelle.
Plakat, Format 33 x 46 cm
Der Unternehmer oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, für den Betrieb von Arbeitsmitteln / Motorsägen eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen und bekannt zu machen.
Betriebsanweisungen sind eine wichtige Basis der betrieblichen Arbeitssicherheit, auf Baustellen und auch im Forst. Daher sollte auch für Motorsägen eine Grundsatzbetriebsanweisung nicht fehlen.