Der Ladekranführer
Was der Geräteführer wissen muss
Information und Lehrgangsunterlage für den Ladekranführer.
Broschüre, DIN A5, 100 Seiten
mit 15 Übungsfragen zur Prüfungsvorbereitung
1. Auflage 2020
Autor: Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Der Ladekran ist in vielen Bereichen des Be- und Entladens von Fahrzeugen ein nicht mehr wegzudenkendes Hilfsmittel. Sein Einsatz birgt aber auch nicht zu unterschätzende Gefahren. Das fängt mit der Fahrzeugaufstellung an, geht über die Bodenverhältnisse, das Anschlagen von Lasten, die Kranbedienung bis zum Abrüsten vor Fahrtantritt.
Diese Risiken lassen sich nur durch ausgebildetes Personal beherrschen.
Wer meint, er kann ja das Trägerfahrzeug bedienen und hat dafür eine Berechtigung / Fahrerlaubnis und das würde auch die Kranbedienung mit einschließen, begeht einen verhängnisvollen Irrtum. Leider belegen jedes Jahr zahlreiche Unfälle diesen Irrglauben.
Nur durch ausreichende Schulung in Theorie und Praxis verbunden mit abschließenden Prüfungen und Erteilung eines Befähigungsnachweises / Fahrausweises lässt sich sicher und verantwortungsbewusst mit dem Ladekran
arbeiten.
Zudem ist eine entsprechende Schulung rechtlich gefordert – sei es im ArbSchG, der BetrSichV, der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ als auch in der DGUV Vorschrift 52 „Krane“.